Maschinensicherheit in der EU
Einführung
Immer leistungsfähigere und zunehmend komplexere Maschinen und Anlagen Maschinenbediener und Wartungspersonal sind heute umgeben von vielschichtiger Technik. Für den Menschen wird es immer schwieriger potentielle Gefahren zu erkennen und vielfach auch unmöglich, sich rechtzeitig der Gefährdung zu entziehen bevor es zu einem Unfall oder zu einer Verletzung kommt. Die Maschinensicherheit wird somit immer wichtiger und zum integralen Bestandteil der Maschinenkonstruktion.
Neben der moralischen Verpflichtung, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen und zu bewahren, ist das Thema Maschinensicherheit für den Unternehmer und Maschinen-betreiber auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Jeder Arbeitsunfall hat Produktionsausfall zur Folge, verursacht Kosten und Folgekosten. Die Untersuchung und Klärung der Verantwortlichkeit beschäftigt viele Abteilungen des Unternehmens bis hin zur Geschäftsleitung.
Unser Ziel ist es, Sicherheitssensoren und Auswertegeräte herzustellen, die eine wirtschaftliche Integration in unterschiedliche Maschinen- und Anlagenkonzepte ermöglichen, und die einen wirksamen Personenschutz nach internationalen Sicherheitsstandards bieten, ohne dabei die Produktionsabläufe zu behindern.
In den verschiedenen Regionen und Ländern der Welt bestehen unterschiedliche Konzepte der Maschinensicherheit und des Arbeitsschutzes. Neben Unterschieden bei den Anforderungen und der Beurteilung von Sicherheitskonzepten, bestehen auch Unterschiede bei den Verantwortlichkeiten und rechtlichen Konsequenzen. Es gelten jeweils immer die Gesetze und Regelwerke des Landes in dem die Maschine betrieben wird, auch wenn die Maschine in einem anderen Land gebaut worden ist.
Die folgenden Ausführungen sind als einführender Überblick über die Thematik Maschinensicherheit gedacht und entbinden nicht vom eingehenden Studium und der Beachtung der jeweils geltenden regionalen und maschinenspezifischen Vorschriften, sowie der Bedienungsanleitungen der Geräte. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus den folgenden Ausführungen nicht ableiten.
Maschinensicherheit in der EU
Die Europäische Union (EU) umfasst heute 27 Mitgliedstaaten mit 500 Millionen Einwohnern. Die Mitgliedstaaten haben gemeinsame Organe eingerichtet, denen sie Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität übertragen haben. Die EU-Kommission und der EU-Rat erlassen Richtlinien mit grundlegenden Anforderungen, die dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden müssen. Die europäischen Normenorganisationen CEN, CENELEC und ETSI sind beauftragt, EU-Normen zu erstellen, die die Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen technisch konkretisieren.
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