3.7 Berechnungsformel für den Mindestsicherheitsabstand von Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranken zur Zugangssicherung
Ergibt die Risikobeurteilung, dass eine Erkennung des Eindringens des ganzen Körpers ausreichend ist, ist die folgende Berechnungsformel anzuwenden. Der zu addierende Zuschlag von 850 mm entspricht der Armlänge:
S = (1600 x T) + 850 mm
Achtung:
Diese Art der Anordnung der Schutzeinrichtung lässt zu, dass sich eine Bedienperson nach Durchschreiten der Schutzeinrichtung unerkannt zwischen Sensor und Gefahrstelle aufhalten kann. In jedem Falle muss eine Anlauf-/Wiederanlaufsperrefunktion vorgesehen werden, die ein Anlaufen der Maschine verhindert. Die Befehlseinrichtung (Reset-Taste) muss so positioniert sein, dass der ganze Gefahrbereich eingesehen werden kann und sie nicht vom Gefahrbereich heraus bedienbar ist.
Bei der Risikobeurteilung und Auswahl der geeigneten Schutzeinrichtung, müssen auch ein mögliches Umgehen wie z.B. Unterkriechen des niedrigsten Strahles, Hinüberbeugen/-greifen über den obersten Strahl, Hindurchreichen oder Durchsteigen zwischen zwei Strahlen berücksichtigt werden. Wenn die Risikobeurteilung den Einsatz einer einstrahligen Schutzeinrichtung zulässt, muss der Mindestabstand nach folgender Formel berechnet werden:
S = (1600 x T) + 1200 mm
Strahlenanzahl und Strahlhöhen von Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranken zur Zugangssicherung gemäß ISO 13855 (EN 999)
| Strahlenanzahl der Schutzeinrichtung |
Höhe der Strahlen über Bezugsebene |
| 4 |
300, 600, 900, 1200 mm
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| 3 |
300, 700, 1100 mm |
| 2 |
400, 900 mm |
Sicherheitsabstand und Strahlhöhen von Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranken zur Zugangssicherung:

| a = |
Sicherheitsabstand S bzw. DS
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| b = |
Höhe des untersten Strahls über der Bezugsebene siehe Tabelle oben
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| c = |
Höhe des obersten Strahls siehe Tabelle oben
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| d = |
Maßnahmen gegen Zutritt von den Seiten |
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